Schilder, Wildwuchs, Straßenschäden?
Hier ein Formular der Verbandsgemeinde um diverse Schäden zu melden: Schadensmeldung VG Rheinauen zum ausdrucken
Folgendes kann damit direkt der Verbandsgemeinde gemeldet werden:
Absenkung / Unebenheit auf der Fahrbahn/ Verkehrsschild durch Baum / Strauch zugewachsen
Gehwegplatten / Rinnenplatten / gebrochen / lose / Verschmutzungen / Geh- und Radweg / Weg zugewachsen
Verkehrsschild beschädigt / Pfosten umgedrückt / Absperrpfosten, Fahrbahnbegrenzung, Poller beschädigt/umgedrückt
Straßennamensschild beschädigt / fehlt / zugewachsen / verdreht
Wurde der Müll nicht abgeholt? Wo kann ich Sperrmüll anmelden? usw. Hier hilft der EBALU
Unser Stromnetzbetreiber: Pfalzwerke Netze
Hier kann man eine Anfrage stellen, um den Zählerstand abzulesen, falls euer Stromanbieter euch dazu auffordert. Wir empfehlen unseren Mitgliedern sich einen Vergleichszähler im persönlich zugänglichen Bereich zu installieren. So habt ihr jederzeit den Überblick.
Was darf ich wo bauen und worauf muss ich achten?
Welche Bäume dürfen gefällt bzw. entfernt werden und worauf muss ich dabei achten?
Solche Fragen beantwortet der Bebauungsplan äußerer Wörth der Verbandsgemeinde Rheinauen.
Keiner will jemandem etwas verbieten, dennoch sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man andere nicht durch sein eigenes Verhalten stört oder auf andere Weise beeinträchtigt.
Im Hinblick auf Lärm und zu laute Musik zu bestimmten Zeiten gibt es jedoch gesetzliche Reglungen.
Auf Landesebene gilt das Landesimissionsschutzgesetz LImSchG
Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es Verbote für den Betrieb bestimmter Maschinen und Werkzeuge.
In der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) ist festgehalten, dass werktags von 13-15 Uhr der Betrieb bestimmter Geräte in Wohngebieten untersagt ist. Dies gilt auch für die Zeit vor 9 Uhr und nach 17 Uhr. Zu den betroffenen Geräten zählen beispielsweise Laubbläser zum Laubräumen und bestimmte Rasenmäher. Rasenmäher mit geringer Geräuschentwicklung sind dagegen nicht betroffen.
Unabhängig von den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes können auf kommunaler Ebene Regelungen zu einer Mittagsruhe bestehen. Diese sind in der Stadt- oder Gemeindesatzung festgehalten und finden zum Beispiel in Kurorten Anwendung.
Übersicht der aktuellen Mobilfunk Funkmasten EMF Karte
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